RS0123585 – OGH Rechtssatz
RS0123585 – OGH Rechtssatz
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Wenn sich der Betreibende in einem auf Mietzinsforderungen gemäß §294 EO gerichteten Exekutionsantrag nicht auf die Unanwendbarkeit des MRG beruft, ist sein Exekutionsantrag unschlüssig. Ein unschlüssiger Exekutionsantrag führt aber zur sofortigen Abweisung, ohne dass zuvor ein Verbesserungsverfahren einzuleiten wäre.