JudikaturJustizRS0123530

RS0123530 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. April 2008

Es ist die Auslegung durchaus vertretbar, dass sich das KunstrückgabeG 1998 infolge der Zitierung des §1 NichtigkeitsG1946 als ein Ausführungsgesetz eigener Art darstellt, das zwar keine Restitutionsansprüche schafft, wohl aber unter den Voraussetzungen des § 1 NichtigkeitsG eine Ermächtigung zur Rückgabe von rechtmäßig ins Eigentum des Bundes übertragenen Kunstgegenständen statuiert.