JudikaturJustizRS0123528

RS0123528 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. April 2008

Das KunstrückgabeG 1998 begründet als Ermächtigungsgesetz keinerlei Anspruch auf Übereignung. Auch § 1 NichtigkeitsG 1946, auf den das KunstrückgabeG 1998 verweist, bildet selbst keine Rückforderungsgrundlage; diese wird nur durch Ausführungsgesetze geschaffen.