JudikaturJustizRS0123400

RS0123400 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2009

Die gesetzliche Unterhaltspflicht umfasst auch Leistungen für die sportliche Ausbildung der Kinder im Rahmen der Erziehung, deren Ausmaß durch die Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern festgelegt wurde.

Entscheidungen
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