Spruch Beiden Revisionsrekursen wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen Teils lautet: „Die Antragstellerin ist schuldig, dem Antragsgegner binnen 14 Tagen 2.500 EUR zu zahlen und die mit 32.876,07 EUR (darin e…
Text Begründung: Die Parteien heirateten am 28. 1. 1998. Die Ehe wurde mit Urteil vom 3. 3. 2008 geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit 2006 aufgehoben. Die Antragstellerin wohnt nach wie vor in der (früheren) Ehewohnung in Niederösterreich, der Antragsgegner lebt mittlerweile in Wien. Seit…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionsrekurse sind berechtigt, was für die Antragstellerin allerdings eine zulässige (RIS-Justiz RS0123359; Rechberger , AußStrG § 70 Rz 2) reformatio in peius bedeutet. Die Antragstellerin sieht eine Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens darin, dass das Rekursgericht trotz ihres Antrags ke…