Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird teils unverändert, teils mit einer Maßgabe bestätigt und teils dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich der bestätigten und der unbekämpft gebliebenen Teile des angefochtenen Beschlusses…
Text Begründung: Die Parteien bieten in Wien Stadtrundfahrten nach § 3 Abs 1 Z 1 Gelegenheitsverkehrs Gesetz 1996 (GelVerkG 1996) an. Sie streiten zum einen über die Nutzung eines abgeschrankten Bereichs vor der Wiener Staatsoper, an dessen Einfahrt folgende Verkehrszeichen stehen: „Fahrverbot (in beid…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig , weil noch keine Rechtsprechung zur Fallgruppe „Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch" nach § 1 UWG idgF vorliegt. Er ist teilweise berechtigt . A. Zur anwendbaren Fassung des UWG 1. Die Entscheidungen der Vorinstanzen beruhen noch auf § 1 UWG idF …