Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 749,70 EUR (darin 124,95 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 14. 10. 2004 während Arbeiten an einer Glasfassade einen Arbeitsunfall. Er nimmt den Beklagten - unter Anrechung eines Mitverschuldens von einem Drittel - auf Zahlung von 10.000 EUR Schmerzengeld in Anspruch und begehrt die Feststellung seiner Haftung für…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zu § 2 Abs 5 BauKG fehlt; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Der Kläger macht geltend, auch Mängelbehebungsarbeiten fielen unter Arbeiten iSd § 2 Abs 3 BauKG, es handle sich um Renovierung, Reparatur bzw Sanierung. Die Tätigk…