Spruch Im Strafverfahren 12 Ur 96/06m des Landesgerichts St. Pölten verletzt der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 9. November 2006, AZ 22 Bs 279/06z (ON 10) das Gesetz in der Bestimmung des § 263 StPO.…
Text Gründe : Mit - unbekämpft in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Bezirksgerichts St. Pölten vom 26. Juni 2006, GZ 9 U 420/05i 22, wurde Ingo D***** von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf, er habe am 22. April 2005 in St. Pölten als Lenker eines PKWs unter Außerachtlassung der erforderliche…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat erwogen: Der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 263 StPO, allerdings aus anderen als den vom Generalprokurator aufgezeigten Gründen. Richtig ist, dass Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften des § 263 StPO die Anw…