JudikaturJustizRS0123030

RS0123030 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 2009

In Verfahren über die Regelung des persönlichen Verkehrs kommt neben dem Kind auch dem obsorgeberechtigten bzw das Kind betreuenden Elternteil Parteistellung zu, sofern nicht bloß Besuchsmodalitäten geändert werden, die in die rechtlich geschützte Stellung dieses Elternteils nicht unmittelbar eingreifen.

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