Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 25. 9. 2003 geschieden. Alleinobsorgeberechtigte ist die Mutter. Das Erstgericht räumte dem Vater ein Besuchsrecht in der Form ein, dass er berechtigt ist, seinen Sohn an jedem er…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der Mutter, den der Vater unbeantwortet ließ, ist zulässig und auch berechtigt. Im Verfahren über die Regelung des persönlichen Verkehrs kommt dem Kind (6 Ob 186/07g; 3 Ob 139/06x) und auch dem Obsorgeberechtigten bzw dem das Kind …