JudikaturJustizRS0122951

RS0122951 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 2012

Die von einem österreichischen Versicherungsunternehmen bestellten Schadenregulierungsbeauftragten sind nur Vertreter des Versicherungsunternehmens und stehen dem Geschädigten nicht als zusätzliche Haftpflichtige zur Verfügung.

Entscheidungen
2