Spruch Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die klagende Partei hat die Kosten ihrer Rekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft im Ortsgebiet von Krems. Diese grenzt westlich an die gepflasterte Wachtbergstiege an, die sich im Alleineigentum der Stadt Krems befindet. Östlich der Wachtbergstiege liegen das Grundstück des Nebenintervenienten und zwei Grundstücke einer …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Beklagten ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes nicht zulässig. Nach § 93 Abs 1 StVO haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten (von hier nicht relevierten Ausnahmen abgesehen) dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfern…