JudikaturJustizRS0122818

RS0122818 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2019

Art 1 Abs 1 EuGVVO erfasst alle privatrechtlichen Ansprüche. Auf die Gerichtsorganisation kommt es hiebei nicht an, auch von einem Verwaltungsgericht geschaffene Privatrechtstitel sind nach der EuGVVO vollstreckbar.

Entscheidungen
7