Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts zu lauten hat: „Bei der i***** GmbH, FN ***** wird folgende Eintragung in das Firmenbuch bewilligt: Einbringungsvertrag vom 17. 12. 2015 Einbringung des nicht protokol…
Text Begründung: Die rechtsmittelwerbende Gesellschaft mbH wurde vom Zweitrevisionsrekurswerber am 7. 12. 2015 errichtet und ist seit 11. 12. 2015 im Firmenbuch eingetragen. Die vom Alleingesellschafter, der auch der Geschäftsführer der Gesellschaft ist, bar zu leistende Stammeinlage von 35.000 EUR wurde…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig. Er ist auch berechtigt. Die Rechtsmittelwerber machen geltend, das Rekursgericht nehme zu Unrecht an, die in der Einbringungsbilanz ausgewiesene Barentnahme gehe zu Lasten des Stammkapitals der übernehmenden Gesellschaft. La…