JudikaturJustizRS0122666

RS0122666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2022

Wenn der Oberste Gerichtshof als zweite Instanz entscheidet, besteht nur relative Vertretungspflicht, weshalb die Unterfertigung des von einer Partei persönlich erhobenen Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt entbehrlich ist.

Entscheidungen
5