Spruch Art. 4 7. ZP EMRK - Doppelbestrafungsverbot und die Verfolgung strafbarer Handlungen durch Verwaltungsbehörden und Gerichte. Verletzung von Art. 4 7. ZP EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: ATS 68.642,- für Kosten und Auslagen (einstimmig).…
Text Begründung: Sachverhalt: Am 6.6.1996 verursachte der Bf. unter dem Einfluss von Alkohol einen Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Der Bf. beging Fahrerflucht und stellte sich erst Stunden später der Polizei. Am 13.12.1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Pölten …
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 4 7.ZP EMRK (Verbot der Doppelbestrafung). Die Reg. wendet ein, dass die Angelegenheit mittlerweile gegenstandslos sei, da die Freiheitsstrafe des Bf. um einen Monat verkürzt wurde. Diese Reduktion von 30 Tagen entspricht 60 Tagessätzen …