JudikaturJustizRS0122555

RS0122555 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2008

Sind mehrere Personen durch die Verschwiegenheitspflicht geschützt, ist in aller Regel die gleichlautende Entbindung durch alle erforderlich. Bei einem „gemeinsamen Zweck" reicht im Rechtsstreit unter den Berechtigten allerdings eine Entbindung bloß durch einen der Berechtigten aus.

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