JudikaturJustizRS0122554

RS0122554 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juni 2007

Besteht die vertragliche Verpflichtung, über der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Handlungen Auskunft zu geben, so umfasst sich auch die Entbindung allenfalls beigezogener, zu beruflicher Verschwiegenheit verplichteter Erfüllungsgehilfen von eben dieser Verschwiegenheitspflicht.

Entscheidungen
2