Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs der beklagten Partei wird gemäß § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die nunmehr 94 jährige Klägerin wurde am 6. 8. 2002 als Selbstzahlerin in dem von der Gemeinde R***** betriebenen Pflegeheim „Zum Guten Hirten" aufgenommen. Mit dem am 23. 1. 2003 bei der Beklagten eingelangten Antrag begehrte sie die Gewährung der „Hilfe für pflegebedürftige Personen"…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist unzulässig. 1. Zur Frage der Besetzung des erkennenden Senates (§ 11a Abs 3 ASGG): Der mit der ASGG Nov 1994, BGBl 1994/624, in das ASGG eingefügte und mit der ZVN 2002 (in Form des neuen Abs 1 Z 3) erweiterte § 11a ASGG zielt darauf ab, dass zur Vereinfachung und Beschleuni…