JudikaturJustizRS0122486

RS0122486 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Oktober 2007

Ein von einem Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG betroffener Grundeigentümer kann nur eigene Rechte geltend machen; für die Wahrnehmung der Rechte Dritter fehlt ihm die materielle Beschwer.