JudikaturJustizRS0122476

RS0122476 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2018

Das neue Außerstreitgesetz kennt keine der bisherigen Annahme der Erbserklärung entsprechende Vorgehensweise mehr. Es muss auch bei unschlüssigen Erbantrittserklärungen ein Verfahren über die Feststellung des Erbrechts mit mündlicher Verhandlung unter Beteiligung aller Übrigen geführt werden.

Entscheidungen
9