JudikaturJustizRS0122333

RS0122333 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2019

Für die Annahme einer bereits in einer vorläufigen Einstellung nach dem Hauptstück IXa der StPO gelegenen Aburteilung iSd Art 4 7. ZPMRK besteht nach Ansicht des erkennenden Senats keine Veranlassung.

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