RS0122292 – OGH Rechtssatz
RS0122292 – OGH Rechtssatz
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Der EGMR lehnt eine Rückwirkung von Art 1 des Protokolls Nr 1 zur EMRK auf vor dessen Inkrafttreten erfolgte Enteignungen ab. Rückforderungsansprüche sind nur dann geschützte Rechte iSd Protokolls, wenn sie eine „legitimate expectation of obtaining effective enjoyment of a property right" begründen. Die bloße Hoffnung „of recognition of the survival of an old property right which it has long been impossible to exercise effectively" kann nicht als legitime Erwartung im Sinn dieser Rsp angesehen werden.