JudikaturJustizRS0122245

RS0122245 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2009

Partei im Verfahren nach § 163b ABGB ist neben dem Kind, dem Antragsgegner (dem Mann, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll) und der Mutter auch der Mann, dessen Vaterschaft durch die positive Erledigung des Antrags verdrängt würde.

Entscheidungen
3