Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei hat den beklagten Parteien die mit 2.742,24 EUR (darin 447,04 EUR Umsatzsteuer und 60 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Berufungs…
Text Entscheidungsgründe: Die H***** GmbH (im Folgenden: Holding GmbH) ist Alleinaktionärin der operativ tätigen G***** AG (im Folgenden nur AG). Gesellschafter der Holding GmbH sind eine GmbH und eine Privatstiftung. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse in der gesamten Firmenkonstruktion steht die H…
Rechtliche Beurteilung I. Zur Klagelegitimation des klagenden Minderheitsgesellschafters der Holding GmbH: Der Kläger stützt seine gegen die Geschäftsführer der Holding GmbH (Muttergesellschaft) gerichtetes Schadenersatzbegehren auf ein gegen die Bestimmung des § 126 Abs 3 AktG verstoßendes Abstimmungsverhalten der …