JudikaturJustizRS0122096

RS0122096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2007

§ 35 KartG 2005 übernimmt inhaltlich unverändert die in Art 24 VO 1/2003 enthaltene gemeinschaftsrechtliche Regelung, erweitert sie aber um die Möglichkeit der Verhängung von Zwangsgeldern durch das Kartellgericht selbst. Während aber nach Art 24 VO 1/2003 die Europäische Kommission ein Zwangsgeld verhängen kann, hat das Kartellgericht auf Antrag einer Amtspartei bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend ein Zwangsgeld zu verhängen.