RS0122095 – OGH Rechtssatz
RS0122095 – OGH Rechtssatz
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Das Verfahren über die Festsetzung und Verhängung eines Zwangsgeldes gemäß § 35 KartG ist ein selbständiges Verfahren, das als Tatbestandsvoraussetzung in § 35 Abs 1 litc KartG vorsieht, dass einem Auftrag des Kartellgerichtes nach § 11a Abs 3 WettbG nicht nachgekommen wurde.