RS0122031 – OGH Rechtssatz
RS0122031 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Begriff des „Gläubigers" in § 30 KO umfasst nicht nur die Konkursgläubiger, sondern (unter anderen) auch die Gläubiger ausgeschlossener Forderungen.
RS0122031 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Begriff des „Gläubigers" in § 30 KO umfasst nicht nur die Konkursgläubiger, sondern (unter anderen) auch die Gläubiger ausgeschlossener Forderungen.