Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Dr. Leonhard H***** (in der Folge: der Gemeinschuldner) wurde in zwei Finanzstrafverfahren mit den Urteilen des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 23. 4. 1997 und des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. 2. 2001 zur Zahlung einer Geldstrafe von S 5 Mio und einer Ersatzfreiheitsstrafe…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. Die beklagte Partei macht geltend, bei der Zahlung einer gerichtlich verhängten Geldstrafe handle es sich nicht bloß um die Befriedigung einer Forderung; vielmehr werde dem Verurteilten ein vom Staa…