JudikaturJustizRS0121961

RS0121961 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2024

Die beanstandete Verhaltensweise muss für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist.

Entscheidungen
17