Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es im Punkt 2 der Entscheidung des Erstgerichts (Punkt 1. seine Entscheidung ist bereits in Rechtskraft erwachsen) richtig zu lauten hat: „die in Deutschland und Österreich zugelassene,…
Text Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Der Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland sowie einen Arzneimittel…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof mit dem Versandhandelsverbot und den Zulassungsvorschriften in Bezug auf in Österreich nicht rezeptpflichtige Arzneimittel noch nicht beschäftigt hat. Das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. 1. Die Klägerin stützt i…