Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung insgesamt zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei EUR 13.600 samt 4 % Zinsen seit 20.5.2005 und die mit EUR 5.667,84 (darin EUR 534,64 USt und EUR 2.46…
Text Entscheidungsgründe: Der damals dreizehn Monate alte Kläger wurde am 14. 8. 1999 bei einem Verkehrsunfall als Insasse eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws schwer verletzt. Er erlitt ein Schädelhirntrauma Grad III mit Läsionsbruch des Scheitel , Stirn- und Hinterhauptbeines l…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den Voraussetzungen für eine Teilbemessung des Schmerzengeldes abgewichen ist; sie ist auch teilweise berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass die beklagte Partei in ihrer Revisionsbeantwortung er…