Spruch Art. 5 Abs. 1 EMRK - Unterbringung in Pflegeheim ohne gerichtliche Prüfung. Zulässigkeit der Beschwerde (einstimmig). Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 21.250,– an Frau Hadžimejlic, € 27.500,– an Herrn Crepulja und € 32.500,– an Herrn Busovaca für im…
Text Begründung: Sachverhalt: Das Urteil betrifft drei Beschwerden. Die 1959, 1978 bzw. 1958 geborenen Bf. sind gegenwärtig im Pflegeheim Drin untergebracht. Der ErstBf., Frau Hadžimejlic, wurde am 23.11.2006 vom Gemeindegericht Visoko auf Antrag des Sozialamts die Rechtsfähigkeit entzogen. Es wurde fest…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. behaupteten eine Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf persönliche Freiheit) und von Art. 5 Abs. 4 EMRK (Haftprüfung). Verbindung der Beschwerden (34) Angesichts ihres gemeinsamen tatsächlichen und rechtlichen Hintergrunds entscheidet der GH, diese drei Beschwerden…