Spruch Art. 5 Abs. 1 und Abs. 4 EMRK - Kein aktuelles Gutachten für weitere Anhaltung eines schizophrenen Mörders aufgrund seiner Gefährlichkeit. Zulässigkeit der Beschwerden unter Art. 5 Abs. 1 und Abs. 4 EMRK hinsichtlich der Verweigerung der nationalen Gerichte, ein neues psychiatrisches Gutachten anzuo…
Text Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein peruanischer Staatsbürger, wohnte zur Zeit der Ereignisse des gegenständlichen Falles in Zürich. Derzeit lebt er in Peru. Am 6.4.1995 hatte der Bf., der unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain stand, seine Gattin mit 49 Messerstichen getötet. Er hatte ihr auch…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. rügt insbesondere eine Verletzung von Art. 5 Abs. 4 EMRK (Haftprüfung) und Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen In stanz) durch die Bedingungen, unter denen die zuständigen Behörden es im Jahr 2004 abgelehnt hatten, ihn aus der Haft zu en…