RS0121608 – OGH Rechtssatz
RS0121608 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Im Fall einer Zollschuldentstehung durch widerrechtliches Handeln findet die generelle Regelung des § 2 Abs 1 ZollR-DG im Zusammenhalt mit § 26 UStG und § 25 TabaksteuerG Anwendung.
§ 2a Abs 1 ZollR-DG ist auf den Bereich zu beschränken, den der Gesetzgeber bei seiner Erlassung im Auge hatte, nämlich die grenzüberschreitenden vereinfachten Verfahren.