Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Mutter des Beklagten lebt seit Mai 2003 in einem Pflegeheim. Da sie die Aufenthalts- und Pflegekosten nicht zur Gänze selbst zahlen kann, bezieht sie Sozialhilfe vom klagenden Land Tirol. Die monatlichen Leistungen betrugen zunächst 1.135,40 EUR, seit Anfang 2004 werden monatlich 1.4…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig, er ist aber nicht berechtigt. 1. Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, dass auf die hier strittigen Ansprüche des Landes noch das (alte) Tiroler Sozialhilfegesetz (LGBl 1973/105, zuletzt geändert durch LGBl 2004/27; TSHG) an…