Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert , dass die Entscheidung wie folgt lautet: „1. Einstweilige Verfügung: Zur Sicherung des Anspruchs der Klägerin wider die Beklagten auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen, wor…
Text Begründung: Die Erstbeklagte ist Lizenznehmerin eines bis zum 18. 10. 2010 geschützten Patents zur Herstellung eines - unter der Bezeichnung „N*****" vertriebenen - blutdrucksenkenden Arzneimittels, der Zweitbeklagte ihr Prokurist. Die Klägerin vertreibt ein ebenfalls blutdrucksenkendes Generikum (…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig, weil die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zur Schutzrechtsverwarnung widerspricht; er ist auch teilweise berechtigt. Die Klägerin macht geltend, dass ihr die Beklagten durch die Behauptung…