Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie unter Einschluss der bereits rechtskräftigen Teile wie folgt zu lauten haben: „1. Die beklagten Parteien haften der erstklagenden Partei zur ungeteilten Hand für alle zukünftigen Nachteil…
Text Entscheidungsgründe: Am 17. 11. 2000 ereignete sich auf der Rheintal-Autobahn A 14 im Pfändertunnel ein Verkehrsunfall, an dem Slobodan T***** als Lenker seines PKWs und Josef R***** (der vormalige, mittlerweile verstorbene Erstbeklagte) als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und be…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Berechnung des Unterhaltsentganges der Witwe nach § 1327 ABGB abgewichen ist. Sie ist auch teilweise berechtigt. Die beklagten Parteien stehen auf dem Standpunkt, sie hätten ohnedies den Beweis…