RS0121469 – OGH Rechtssatz
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Als Konsequenz der Neufestsetzung der Einkünfte (Erhöhung der Beitragsgrundlage, auf Grund geänderten Einkommensteuerbescheids) sind die ursprünglich vollständigen Beitragszahlungen zu Teilzahlungen mutiert; die Nichtzahlung der dem Kläger vorgeschriebenen Differenzbeträgen bewirkte entsprechende Beitragsrückstände.