JudikaturJustizRS0121416

RS0121416 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2008

In § 107 Abs 2 AußStrG ist nur von der vorläufigen „Einräumung" der Obsorge die Rede, gemeint ist aber nach den Materialien, damit auch die gleichzeitige Entziehung der Obsorge (Mitobsorge) eines Elternteils.

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