Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Rechtsträgerin der „Katholischen H*****" und betreibt zudem ein Bildungshaus, ein Personalserviceunternehmen, eine Pädagogische Akademie sowie ein Oberstufenrealgymnasium. Bei ihr sind insgesamt mehr als 51 Dienstnehmer beschäftigt. Die „Katholische H****…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Die klagende Partei macht in ihren Revisionsausführungen im Wesentlichen geltend, sie betreibe mehrere Unternehmen, darunter auch die „Katholische H*****", und sei auch Dienstgeberin der Mitarbeiterin Adel…