JudikaturJustizRS0121292

RS0121292 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2023

Dem Schöffengericht ist es nicht verwehrt, das Polizeiprotokoll über die Vernehmung des Angeklagten ungeachtet der verweigerten Unterschrift in die Beweiswürdigung miteinzubeziehen.

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