Spruch Art. 6 Abs. 1 EMRK - Zur Stellung des Commissaire du Gouvernement im Verfahren vor dem Conseil d'Etat. Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: FF 80.000,- für immateriellen Schaden, FF 20.000,- für Kosten und Auslagen (einstimmig).…
Text Begründung: Sachverhalt: Die Bf. unterzog sich 1986 in Straßburg einer gynäkologischen Operation. Da dabei Probleme auftraten, stellten sich in der Folge Gefäßprobleme und bleibende Schäden ein. Darüber hinaus erlitt die Bf. Verbrennungen durch eine versehentlich ausgeschüttete Tasse Tee. Die Bf. be…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 6 (1) EMRK (fair trial), da sie bzw. ihr Anwalt nicht in der Lage waren, die Schriftsätze des CdG vor der Verhandlung zu studieren oder auf diese zu antworten, da diesem immer als letztem das Wort erteilt wurde. Weiters nahm der CdG an d…