Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 2.474,06 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin EUR 412,34 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger und sein Sohn errichteten mit Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 die beklagte Stiftung. Die Stiftungsurkunde enthält ua folgende Bestimmungen: „Artikel V Stiftungsbegünstigung 5.1 Anlässlich der Errichtung der Stiftung oder zu einem späteren Zeitpunkt bestimmten die Sti…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobenen Revisionen der Beklagten und der Nebenintervenienten sind nicht berechtigt. Die Beklagte macht geltend, dass der Kläger sein Klagebegehren in erster Instanz iS der Anfechtung einer anderen Rechtshandlung geändert habe. In der Tagsatzung vom 29. 11. 2004 habe er sein…