RS0121068 – AUSL EKMR Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Eine Disziplinarkommission im Verfahren gegen einen Rechtsanwalt bietet eine sichere Gewähr für die Unparteilichkeit, wenn die Hälfte der Mitglieder und der Präsident von Richtern gestellt werden. Die Mitgliedschaft von zwei Rechtsanwälten, die der selben Rechtsanwaltskammer wie der beschuldigte Rechtsanwalt angehören, macht die Kommission noch nicht parteilich. Die persönliche Unparteilichkeit jedes Mitglieds muss jeweils bis zum Beweis des Gegenteils angenommen werden.