JudikaturJustizRS0120792

RS0120792 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. August 2006

Ein versuchter schwerer Raub mit scharfer Waffe nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB rechtfertigt ungeachtet eines Reifeprüfungstermines die Verhängung der Untersuchungshaft.

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