Spruch Die Revision wird zurückgewiesen , soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts richtet. Im Übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die zweitbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.053,06 EUR (darin 342,18 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbea…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Berechtigte der (Gemeinschafts-) Wortbildmarke CTM 1143122, AT 182.460 /Dokumente/Justiz/JJT_20120612_OGH0002_0170OB00027_11M0000_000/image001.jpg Bildmarke AT 199.065 /Dokumente/Justiz/JJT_20120612_OGH0002_0170OB00027_11M0000_000/image002.jpg (Gemeinschafts-)Fa…
Rechtliche Beurteilung Die Revision macht als Verfahrensmangel des Berufungsgerichts das Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Verwechslungsgefahr geltend. Die Farbmarke der Klägerin sei nicht bekannt im Sinn von Art 9 Abs 1 lit c GMV, weil die Farbkombination Blau/Silber nur von 47 % de…