JudikaturJustizRS0120649

RS0120649 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2006

Durch Vorführung der Aufzeichnung einer kontradiktorischen Vernehmung in der Hauptverhandlung wird diese, wenn der akustische Inhalt der Aufzeichnung mit dem Inhalt eines Teiles der Hauptverhandlung ident ist, inhaltlich selbst zum Teil der Hauptverhandlung.