Spruch Den Revisionen wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, dem Kläger 4.709,01 EUR samt 4 % Zinsen seit 15. Oktober 2003 zu zahlen, und weiters es zu unterlassen, von Elisabeth S***** hergestellte Lichtbilder, insbe…
Text Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin betreibt eine Internetplattform, auf der regelmäßig Fotos von aktuellen Veranstaltungen in Oberösterreich veröffentlicht werden. Die Nebenintervenientin lässt die Fotos meist von Amateurfotografen (insbesondere Studenten) aufnehmen, denen sie dafür die Fo…
Rechtliche Beurteilung Die ordentlichen Revisionen des Beklagten und der Nebenintervenientin sind zulässig und berechtigt. Die Revisionswerber bekämpfen die Auffassung des Berufungsgerichts, der Inhaber einer Homepage sei Unternehmer im Sinne der §§ 81, 88 UrhG. Eine Homepage sei kein Unternehmen; sie werde auch nicht vom…