Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Erblasser war verheiratet, seine Tochter aus erster Ehe ist ohne Hinterlassung von Nachkommen vorverstorben. In der letztwilligen Verfügung vom 23. 1. 1990 setzten sich der Erblasser und seine Frau wechselseitig zu Erben ein, für den Fall gleichzeitigen Versterbens bestimmten sie Ber…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Da das Verlassenschaftsverfahren vor dem 31. Dezember 2004 beim Gerichtskommissär anhängig gemacht wurde, sind die bisher in Geltung gestandenen Vorschriften über das Verlassenschaftsverfahren weiter anzuwenden (§ 205 AußStrG nF). Erwir…