JudikaturJustizRS0120390

RS0120390 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2011

Die Verrechnungsregelung des Gehaltskassengesetzes ist dahin auszulegen, dass der Verlust von Rezepten nicht zwingend einen Anspruchsverlust des Apothekers beziehungsweise der Gehaltskasse, sondern nur deren (erhöhte) Beweislast über das Bestehen des Anspruchs auf Ersatz auslöst.

Bei unverschuldetem Verlust der Rezepte ist nicht unbedingt eine Rechnungslegung im Sinne des § 1012 ABGB in Form einer Rezepteinreichung, sondern ein anderer entsprechender Nachweis der betreffenden Leistungen des Apothekers erforderlich.

Entscheidungen
2